Vorläufige Fassung
AGB
Stand: 3. November 2026 · Voqto vorläufige Fassung
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter von Voqto ist Rodrigo Fabio Opazo (Voqto), Mornewegstraße 43 b, 64293 Darmstadt, USt-IdNr. DE440183113, E-Mail: [email protected] („wir“).
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Voqto als Online-Dienst (Software as a Service).
- Voqto richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB mit Sitz in Deutschland, also an Betriebe und Selbstständige, die Voqto für ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nutzen. Verträge mit Verbrauchern und mit Unternehmen ohne Sitz in Deutschland schließen wir derzeit nicht. Mit der Registrierung oder, in der Pilotphase, mit der Bestätigung beim ersten Start bestätigt der Kunde, als Unternehmer mit Sitz in Deutschland zu handeln.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
§ 2 Was Voqto leistet
- Voqto ist eine Web-App für Handwerksbetriebe. Es gibt ein Abo mit einheitlichem Leistungsumfang; maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung auf der Preisseite zum Zeitpunkt der Buchung. Dazu gehören insbesondere:
- Mitschrift gesprochener Sätze (Spracherkennung von xAI) und Umwandlung in Angebotspositionen (Vorschläge),
- ein Assistent, der Fragen beantwortet, per Sprache bedient werden kann und Antworten vorlesen kann,
- Erstellen und Bearbeiten von Angeboten, Abschlags- und Schlussrechnungen als PDF sowie Rechnungen als XRechnung (XML-Datei) und als ZUGFeRD-PDF (EN 16931); Versand über WhatsApp, das E-Mail-Programm oder das Teilen-Menü des Geräts; auf Wunsch Versand von Rechnungen an eine vom Kunden eingetragene Belegadresse (Lexware Office oder DATEV),
- Speicherung aller Arbeitsdaten auf dem Gerät des Kunden; Arbeiten ohne Netz (außer Spracherkennung und Assistent).
- Automatisch erzeugte Inhalte (Mitschrift, Positionen, Preise, Texte, Antworten des Assistenten) sind Vorschläge. Sie können Fehler enthalten und müssen vom Kunden vor dem Versand geprüft werden.
- Wir entwickeln Voqto laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, wenn der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
- Nicht geschuldet sind: Steuer- oder Rechtsberatung, und eine revisionssichere Archivierung im Sinne der GoBD (siehe § 9).
§ 3 Vertragsschluss und Konto
- In der Pilotphase (§ 4a) kommt der Vertrag zustande, wenn wir die Bewerbung des Kunden annehmen, seine E-Mail-Adresse für die Anmeldung freischalten und der Kunde beim ersten Start der App diese AGB und den AVV mit je einem Haken bestätigt. Voqto speichert dabei Fassung und Zeitpunkt der Bestätigung auf dem Gerät des Kunden. Sobald es Konten gibt, gilt: Der Vertrag über die Testphase kommt zustande, wenn der Kunde sich registriert und wir das Konto freischalten. Das kostenpflichtige Abo kommt zustande, wenn der Kunde es im Kundenkonto abschließt und die Zahlung über Stripe einrichtet.
- Ein Abo gilt für einen Betrieb (ein Unternehmen). Den Zugang an andere Unternehmen weiterzugeben oder mehrere Unternehmen über ein Abo zu führen, ist nicht erlaubt.
- Der Kunde ist für Handlungen der Personen verantwortlich, denen er Voqto auf seinen Geräten zugänglich macht.
- Anmeldung in der Pilotphase. Die Anmeldung erfolgt ohne Passwort mit einem Einmal-Code, den wir an die freigeschaltete E-Mail-Adresse schicken. Die Anmeldung bleibt auf dem Gerät gespeichert, bis der Kunde sich abmeldet. Der Kunde hält den Zugang zu seinem E-Mail-Postfach geschützt. Wir dürfen die Freischaltung beenden, wenn die Pilotphase endet oder ein wichtiger Grund vorliegt; die Daten auf dem Gerät bleiben davon unberührt.
§ 4 Kostenlose Testphase
- Die Testphase gibt es erst, wenn Voqto Konten anbietet. In der Pilotphase gilt § 4a. Neue Kunden können Voqto dann 14 Tage kostenlos testen. Die Testphase gibt es je Betrieb einmal.
- Für die Testphase ist keine Zahlungsart nötig. Sie endet automatisch; ein kostenpflichtiges Abo entsteht nur, wenn der Kunde es aktiv abschließt. Schließt er es während der Testphase ab, beginnt die Zahlungspflicht erst mit dem Ende der Testphase.
- Nach Ende der Testphase ohne Abo bleibt das Konto 30 Tage bestehen; danach löschen wir es (§ 8 Abs. 4). Daten auf dem Gerät bleiben, bis der Kunde sie löscht.
§ 4a Pilotphase und Gründungskunden
- Betriebe können sich auf voqto.com für die Pilotphase bewerben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheiden wir über die Aufnahme und teilen Zusage oder Absage per E-Mail mit; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Aufgenommene Betriebe nutzen Voqto in einer Pilotphase kostenlos (bis zu 60 Tage), ohne Konto und ohne Zahlungsart; der Zugang erfolgt über die freigeschaltete E-Mail-Adresse (§ 3 Abs. 4). Auf Wunsch richten wir die App mit einem persönlichen Startlink ein (§ 4a Abs. 5). Nach der Pilotphase entsteht kein Abo von selbst; der Kunde schließt es nur auf eigenen Klick ab.
- In der Pilotphase testen wir neue Funktionen und ändern Voqto laufend. Wir geben keine Zusage zur Verfügbarkeit (§ 7 Abs. 1 gilt in der Pilotphase nicht). Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig selbst.
- Gründungskunden. Wer in der Pilotphase teilnimmt und uns Rückmeldung gibt, wird Gründungskunde. Eine Mindestzahl an Angeboten gibt es nicht. Für Gründungskunden gilt: „Voqto bleibt für dich lebenslang kostenlos, inklusive aller Updates“, solange der Betrieb besteht. Das umfasst Voqto im Funktionsumfang zur Zeit der Pilotphase (Sprechen, Angebot, Rechnung einschließlich E-Rechnung, Belegversand und Export, Notizen, Hilfe & Feedback) und alle Updates daran. Dazu erhalten Gründungskunden „dauerhaft mindestens 50 % auf alle kommenden Voqto-Tools“ auf den jeweils gültigen Preis. Faire Nutzung: bis 10 Personen im Betrieb; jede weitere Person wird mit mindestens 50 % Rabatt berechnet. Der Vorteil ist nicht übertragbar, nicht verkäuflich und nicht auszahlbar; er geht auf einen Nachfolger über, der den Betrieb weiterführt, und endet mit Aufgabe des Betriebs. Bei Missbrauch können wir ihn nach vorheriger Nachricht und einer Klärungsfrist von 14 Tagen beenden. Wird Voqto eingestellt, endet er mit mindestens 3 Monaten Ankündigung und der Möglichkeit, die Daten zu exportieren. Abweichend von § 6 zahlen Gründungskunden für diesen Funktionsumfang dauerhaft nichts; ein kostenpflichtiges Abo müssen sie dafür nicht abschließen.
- Rückmeldungen (Text, Sprachnachricht als Text, freiwilliges Bildschirmfoto, E-Mails an [email protected]) dürfen wir zur Verbesserung von Voqto nutzen. Nutzungszahlen erheben wir nur mit gesonderter Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann.
- Startlink. Auf Wunsch schickt der Kunde uns Firmendaten, Logo, Briefkopf und Preise per E-Mail. Wir erzeugen daraus einen persönlichen, signierten Link, der einmal gilt und nach höchstens 31 Tagen abläuft. Die App zeigt vor der Übernahme, was übernommen wird. Der Kunde prüft die übernommenen Angaben.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
- Das Abo läuft monatlich und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat.
- Beide Seiten können zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen, ohne Frist bis zum letzten Tag. Der Kunde kündigt im Kundenkonto („Abo verwalten“) oder per E-Mail an [email protected].
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, zum Beispiel bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei Missbrauch des Dienstes.
§ 6 Preise und Zahlung
- Das Abo kostet 19 € im Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer je Betrieb. Für Kunden mit Sitz in Deutschland sind das derzeit 19 % Umsatzsteuer, also 22,61 € brutto. Maßgeblich ist der Preis auf der Preisseite zum Zeitpunkt der Buchung.
- Voqto steht derzeit nur Betrieben mit Sitz in Deutschland offen. Die Umsatzsteuer weisen wir in jeder Rechnung gesondert aus.
- Die Zahlung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum über unseren Zahlungsdienstleister Stripe, per Karte oder SEPA-Lastschrift. Rechnungen stellen wir elektronisch per E-Mail und im Kundenkonto bereit.
- Schlägt eine Zahlung fehl, versuchen wir es erneut und informieren den Kunden. Bleibt die Zahlung länger als 14 Tage aus, dürfen wir den Zugang nach Vorankündigung auf Lesen und Export beschränken.
- Preisänderungen kündigen wir mindestens 6 Wochen vorher in Textform an. Sie gelten ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Der Kunde kann bis zum Inkrafttreten kündigen.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
- Wir streben eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel an. Ausgenommen sind angekündigte Wartungen, möglichst außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, sowie Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs (zum Beispiel Ausfälle des Internets oder von Vorleistern).
- Voqto funktioniert auch offline. Nur Spracherkennung und Assistent brauchen Netz; ohne Netz sortiert Voqto auf dem Gerät.
§ 8 Daten des Kunden und Datenexport
- Alle Inhalte, die der Kunde in Voqto anlegt, gehören dem Kunden. Wir nutzen sie nur, um den Dienst zu erbringen.
- Die Arbeitsdaten liegen auf dem Gerät des Kunden. Er kann sie jederzeit sichern (Sicherungsdatei) und exportieren (PDF und XRechnung für Belege, CSV für den Steuerberater).
- Der Kunde sorgt selbst für regelmäßige Sicherungen. Geht das Gerät verloren oder wird der Browser-Speicher gelöscht, sind nicht gesicherte Daten weg.
- Nach Vertragsende bleibt das Konto 30 Tage bestehen. Wir nennen das Löschdatum per E-Mail und erinnern 7 Tage vorher. Danach löschen wir das Konto und die Daten auf unserem Server. Daten auf dem Gerät des Kunden bleiben, bis er sie selbst löscht.
- Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), der Bestandteil dieses Vertrags ist.
§ 9 Verantwortung des Kunden für Angebote, Rechnungen, Aufbewahrung
- Der Kunde bleibt allein verantwortlich für Inhalt, Preise, Kalkulation und Richtigkeit seiner Angebote und Rechnungen, insbesondere für die Pflichtangaben nach § 14 UStG und die richtige Steuer.
- Aufbewahrung (GoBD): Voqto ist kein revisionssicheres Archiv. Der Kunde bewahrt Rechnungen und steuerlich relevante Unterlagen selbst ordnungsgemäß und unveränderbar auf (in der Regel 8 Jahre für Buchungsbelege), zum Beispiel in seinem Buchhaltungsprogramm oder Archivsystem.
- E-Rechnung: Seit 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 (abhängig vom Vorjahresumsatz). Voqto kann Rechnungen als XRechnung (XML) und als ZUGFeRD-PDF (EN 16931) erzeugen und auf Wunsch an eine Belegadresse von Lexware Office oder DATEV schicken. Der Kunde prüft selbst, ob die Angaben vollständig sind, welches Format er gegenüber welchem Empfänger braucht und ob sein Empfänger dieses Format annimmt.
- Aufnahmen: Der Kunde informiert Gesprächspartner vor jeder Aufnahme und holt die nötige Zustimmung ein.
- Der Kunde lädt keine rechtswidrigen Inhalte hoch und nutzt Voqto nicht für Werbe-E-Mails ohne Einwilligung der Empfänger.
§ 10 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf die der Kunde vertrauen darf). Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung, mindestens aber auf 500 €. Der Mindestbetrag gilt auch für Kunden, die nichts zahlen (Testphase, Pilotphase, Gründungskunden).
- Für Fehler in automatisch erzeugten Vorschlägen (§ 2 Abs. 2), die der Kunde ungeprüft übernimmt, haften wir nur nach Absatz 1.
- Für Datenverlust haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Sicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (zum Beispiel neue Rechtslage, neue Funktionen). Wir kündigen Änderungen mindestens 6 Wochen vorher in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Ankündigung hin. Bei Widerspruch kann jede Seite zum Inkrafttreten kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist Darmstadt, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder wenn der Kunde seinen Sitz nicht in Deutschland hat.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.